Willkommen beim Döblinger Jagdklub

Die "Schützengilde mein Österreich 1897" war Vorgänger des Döblinger Jagdklubs.

In Döbling gab es Eigenreviere der verschiedenen Grundbesitzer, vor allem Weinhauer, dann Pachtreviere und viele ausübende Jäger. Die meisten Jäger waren vereinsmäßig ungebunden oder Mitglieder in Jagdvereinen anderer Bezirke und hatten nur durch die verschiedenen Jagdverbände miteinander Kontakt.

Durch diese Kontakte wurden immer wieder Einladungen der verschiedenen Revierinhaber oder Pächter ausgesprochen. Anlässlich eines Schnepfenstrichs sprach Herr Gronau den Gedanken aus, dass eigentlich ein Jagdklub im 19. Bezirk gegründet werden sollte. So wurde im Jahr 1956 ein Proponenten-Komitee gegründet, die Satzungen aufgestellt und formal bei der Behörde eingereicht. Im Juni 1956 wurde die erste ordentliche Generalversammlung in den Räumlichkeiten des Restaurant Eckl, Sieveringer Straße 46 abgehalten.

Das Proponenten-Komitee bestand aus:
   Oskar Gronau
   Direktor Richard Stepischnigg
   Ökonomierat Franz Mayer
   Architekt Franz Lampe

Das wohl prominteste Mitglied des Döblinger Jagdklubs war Herr Bundeskanzler DI Dr. h.c. Leopold Figl, welcher zu dieser Zeit Außenminister war.

Im Gründungsjahr umfasste der Döblinger Jagdklub 56 Mitglieder, welche nachfolgende Personen zum Präsidium wählten:
   Direktor Richard Stepischnigg
   Direktor Erban
   Ökonomierat Franz Mayer

Seit damals sind wir Mitglied bei folgenden Verbänden:
   Grünes Kreuz
   Naturschutzbund
   Bund Österreichischer Jagdvereinigungen 
   Verband der Jagd- und Wurftaubenschützen
   Allgemeiner Sportverband Österreich

Bereits seit 1956 findet jedes Jahr im Herbst eine Hubertusjagd im Döblinger Revier statt.
Im Fasching wurde ein Jägerball veranstaltet, der seit dem Jahr 2007 in ein Sommerfest umgewandelt wurde.

Das heutige Präsidium bestehend aus 
   Mag. Peter Wolff
   Helmut Mojescick
   Heinz Zimmermann
bemüht sich gemeinsam mit den Vorstandsmitgliedern die Werte, das Brauchtum sowie, Naturverbundenheit und jagdliche Traditionen an die "Jugend" so weiter zu geben, wie sie es in den letzten Jahren von den Klubmitgliedern gelernt und übernommen haben.

Die Mitgliedschaft kann nur duch schriftliche Bürgschaft zweier bestehender Mitglieder sowie durch den einstimmigen Beschluss des Vorstandes erfolgen und wird frühestens nach zwei Jahren durch Beschluss des Präsidiums von einer Basismitgliedschaft in eine ordentliche umgewandelt.

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