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Willkommen beim Döblinger Jagdklub
Die "Schützengilde mein Österreich 1897" war Vorgänger des Döblinger Jagdklubs.
In Döbling gab es Eigenreviere der verschiedenen Grundbesitzer, vor allem Weinhauer, dann Pachtreviere und viele ausübende Jäger. Die meisten Jäger waren vereinsmäßig ungebunden oder Mitglieder in Jagdvereinen anderer Bezirke und hatten nur durch die verschiedenen Jagdverbände miteinander Kontakt.
Durch diese Kontakte wurden immer wieder Einladungen der verschiedenen Revierinhaber oder Pächter ausgesprochen. Anlässlich eines Schnepfenstrichs sprach Herr Gronau den Gedanken aus, dass eigentlich ein Jagdklub im 19. Bezirk gegründet werden sollte. So wurde im Jahr 1956 ein Proponenten-Komitee gegründet, die Satzungen aufgestellt und formal bei der Behörde eingereicht. Im Juni 1956 wurde die erste ordentliche Generalversammlung in den Räumlichkeiten des Restaurant Eckl, Sieveringer Straße 46 abgehalten.
Das Proponenten-Komitee bestand aus:
Oskar Gronau
Direktor Richard Stepischnigg
Ökonomierat Franz Mayer
Architekt Franz Lampe
Das wohl prominteste Mitglied des Döblinger Jagdklubs war Herr Bundeskanzler DI Dr. h.c. Leopold Figl, welcher zu dieser Zeit Außenminister war.
Im Gründungsjahr umfasste der Döblinger Jagdklub 56 Mitglieder, welche nachfolgende Personen zum Präsidium wählten:
Direktor Richard Stepischnigg
Direktor Erban
Ökonomierat Franz Mayer
Seit damals sind wir Mitglied bei folgenden Verbänden:
Grünes Kreuz
Naturschutzbund
Bund Österreichischer Jagdvereinigungen
Verband der Jagd- und Wurftaubenschützen
Allgemeiner Sportverband Österreich
Bereits seit 1956 findet jedes Jahr im Herbst eine Hubertusjagd im Döblinger Revier statt.
Im Fasching wurde ein Jägerball veranstaltet, der seit dem Jahr 2007 in ein Sommerfest umgewandelt wurde.
Das heutige Präsidium bestehend aus
Mag. Peter Wolff
Helmut Mojescick
Heinz Zimmermann
bemüht sich gemeinsam mit den Vorstandsmitgliedern die Werte, das Brauchtum sowie, Naturverbundenheit und jagdliche Traditionen an die "Jugend" so weiter zu geben, wie sie es in den letzten Jahren von den Klubmitgliedern gelernt und übernommen haben.
Die Mitgliedschaft kann nur duch schriftliche Bürgschaft zweier bestehender Mitglieder sowie durch den einstimmigen Beschluss des Vorstandes erfolgen und wird frühestens nach zwei Jahren durch Beschluss des Präsidiums von einer Basismitgliedschaft in eine ordentliche umgewandelt.
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